Slideshow XL 10.6.6

Licença: Avaliação gratuita ‎Tamanho do arquivo: 9.90 MB
‎Classificação dos usuários: 0.0/5 - ‎0 ‎Votos

Crie slideshows incríveis para PC, DVD, TV ou Web em apenas 4 passos com Slideshow XL. Viva suas fotos com alguns cliques. Você pode organizar suas apresentações de slides profissionais com mais de 170 efeitos de slides facinadores, sua música favorita e um comentário para cada foto. Compartilhe suas apresentações de slides em CD ou DVD usando o confortável e integrado Módulo de Gravação. Otimize suas imagens usando o software de edição de fotos incluído. Funções adicionais como Image Viewer, Photo Album Printing ou Screensaver Creation também estão disponíveis. Muitas funções de classificação e uma verificação de qualidade de imagem permitem uma seleção simplificada de imagens. Características: - Criar slideshows para PC, Televisão, CD-ROM, VCD, SVCD, DVD - Mais de 170 efeitos de slides no programa de apresentação de slides incluídos - Seleção fácil de efeitos de slides por arrastar e soltar - Adicione sua própria música de Audio-CD ou Disco Rígido ao Slideshow - Comentários individuais e legendas - Criar CD de partida automática - Módulo de queima integrado - Software de edição de imagem estendida com mais de 50 efeitos fotográficos - Múltiplas funções de impressão para álbum de fotos / retrato etc. - Gerente de Administração de Slideshows - Slideshow-Player integrado para apresentar seus próprios Slide Shows - Crie protetores de tela com suas próprias imagens e música, compatíveis com o Windows VISTA também - Crie uma Galeria Web para sua página inicial

história da versão

  • Versão 10.6.6 postado em 2011-09-07
    muitas atualizações e bugfixes

Detalhes do programa

Eula

EULA - Contrato de Licença do Usuário Final

Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber-und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfà ltigt bzw. genutzt wird. EM MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend ''Lizenzgeber'' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgefÃ1/4hrten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt e undingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: 1. Instalação Der Lizenzgeber weist Sie ausdrÃ1/4cklich darauf hin, dass vor der Instalação jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Instalação dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Instalação sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Instalação neu zu starten. DarÃ1/4ber hinaus ist es empfehlenswert in regelmÃ'ßigen Abständen Datensicherungen durchzufÃ1/4hren. 2. Gewã¤hrleistung / Haftung Eine Gewährleistung fÃ1/4r eine fehlerfreie FunktionalitÃ't des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht Ã1/4bernommen. Der Lizenzgeber Ã1/4bernimmt keine Haftung fÃ1/4r die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafÃ1/4r, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genÃ1/4gt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber haftet fÃ1/4r einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigefÃ1/4hrten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber fÃ1/4r alle darauf zurÃ1/4ckzufÃ1/4hrenden Schäden ohne BeschrÃ'nkung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, fÃ1/4r darauf zurÃ1/4ckzufÃ1/4hrende PersonenschÃ'den unbeschrÃ'nkt. FÃ1/4r Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernÃ1/4nftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschrÃ'nkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (LizenzgebÃ1/4hr, RegistrierungsgebÃ1/4hr), unabhängig davon, ob es sich um AnsprÃ1/4che des Vertragsrechtes, um SchadensersatzansprÃ1/4che oder andere HaftungsansprÃ1/4che handelt. Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er fÃ1/4r den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eingetretenen Scha ohdenne BeschrÃ'nkung; nicht jedoch fÃ1/4r den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Em allen Ã1/4brigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberÃ1/4hrt. 3. Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschÃ1/4tzt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dÃ1/4rfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung rnummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dÃ1/4rfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt. Um. Bedingungen fÃ1/4r Shareware-Version der Software: Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestÃ'tigt werden, bevor die Software genutzt werden kann. Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Versão nur unter BerÃ1/4cksichtigung der nachfolgenden EinschrÃ'nkungen frei benutzt werden: Die Software darf em formulário de desmodificador, wie es vom Lizenzgeber zur VerfÃ1/4gung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden, soweit keine GebÃ1/4hren fÃ1/4r die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard-und Software-Herstellern oder Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit keine, die Ã1/4blichen Entgelte fÃ1/4r Shareware-Programme und -Sammlungen Ã1/4bersteigende Betrà Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programms wird ausdrÃ1/4cklich untersagt. B. Bedingungen fÃ1/4r die lizenzierte Versão: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer fÃ1/4r die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, Não, não. die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete; Não, não. die Software Ã1/4ber ein Netz oder einen DatenÃ1/4bertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computador zu Ã1/4bertragen; Não, não. die Software abzuändern, zu Ã1/4bersetzen, zurÃ1/4ckzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren; Não, não. abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Ãœberlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der DatenfernÃ1/4bertragung erfolgt. Bei beiden Ãœberlassalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden. Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulÃ'ssig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde. 4. Dauer des Vertrages Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer KÃ1/4ndigung bedarf. 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet fÃ1/4r alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. 6. Ã"nderungen und Aktualisierungen (Atualizações) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur VerfÃ1/4gung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei. Der Lizenznehmer wird por E-Mail Ã1/4ber Produktneuerungen informiert, insofern eine gÃ1/4ltige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert. 7. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhÃ'ngig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. 8. Sonstiges Handelt es sich um die Software MailOut, so ist es ist nicht gestattet MailOut fÃ1/4r den Versand von sogenannten SPAM Emails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden. Die erwähnten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation undess" sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgefÃ1/4hrten Applikationen sind urheberrechtlich geschÃ1/4tzte Program. Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, então wird davon die Wirksamkeit der Ã1/4brigen Bestimmungen nicht berÃ1/4hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nÃ'chsten kommen. Sonthofen, im setembro de 2004 Alle Rechte vorbehalten. © Direitos Autorais 2000-2008 EM MEDIA KG