Hit-Recorder 6.9.0.0

Licença: Avaliação gratuita ‎Tamanho do arquivo: 11.05 MB
‎Classificação dos usuários: 4.0/5 - ‎4 ‎Votos

Hit-Recorder é a maneira mais simples de obter gratuita e legalmente milhares de arquivos de música em menor tempo. Com a admissão automática de muitas estações de rádio na internet sua coleta de música cresce automaticamente; Hit-Recorder leva até 20 registros ao mesmo tempo que MP3, OGG, WAV ou WMA e salva esses registros para hdd, usb-stick, iPod/iPhone, PlayStation Portátil, PDA ou Smartphone. Então você tem cem MP3's em seu disco depois de algumas horas, sem usar redes obscuras de compartilhamento de arquivos. Mas isso não é tudo! Um filtro cuida das músicas do seu artista favorito e um agendador oferece a oportunidade de gravar um determinado programa. Edite suas novas músicas com o editor de áudio profissional, crie cd's de música ou dados, copie-as em seu pendrive, iPod/iPhone ou PlayStation Portable. Use o CD Ripper para rasgar um número arbitrário de faixas de áudio de CDs para MP3, OGG ou WMA para o seu disco rígido; é claro que com o suporte completo de detecção de títulos (CDDB), converta arquivos com o Audio-Converter. Use o Gerenciador de Podcasts para receber podcasts gratuitos da internet e copiá-los usando o assistente music2go para o seu disco, USB, iPod/iPhone ... O melhor: com Hit-Recorder você é absolutamente móvel! O Hit-Recorder pode ser instalado diretamente em um pendrive, para que você possa sempre e em todos os lugares carregar e administrar música para o seu bastão; mesmo no iPod/iPhone e PlayStation Portátil!

história da versão

  • Versão 6.9.0.0 postado em 2020-03-09
    Suporte até 10000 estações, IntelliCache, DVD Ripper, Audio Recorder, Copy to Bluetooth and Infrared devices, novo Design
  • Versão 2.2.0.0 postado em 2007-04-26
    Suporte até 8000 estações, Gerente de Podcast, IntelliCache, WMA-Streaming e gravação, music2go Assistant, PreSave, Quickrecord

Detalhes do programa

Eula

EULA - Contrato de Licença do Usuário Final

Endkunden-Lizenzvertrag 1 VERTRAGSGEGENSTAND Dem Lizenznehmer wird von der concept/design GmbH (nachfolgend concept/design genannt) weder eine ausschlieliche noch eine bertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Software zu den Bedingungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages gewhrt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehrigen Unterlagen und Dokumentationen entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. conceito/design ist alleinige und ausschlieliche Eigentmerin/Inhaberin smtlicher an der Software, den dazugehrigen Unterlagen und Dokumentationen bestehenden Rechte. Der Lizenznehmer erhlt auer den hier geregelten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte an der Software. 2 LIZENZAUSBUNG Der Lizenznehmer darf die Software zur selben Zeit nur auf einem Computer einsetzen. Eine physikalische bertragung ist zulssig, jedoch keinesfalls eine elektronische, z.B. innerhalb eines Netzwerkes. Der Lizenznehmer darf von der Software lediglich eine einzige Kopie ausschlielich zu Sicherungszwecken anfertigen. Dem Lizenznehmer ist es strikt untersagt, irgendwelche Eingriffe in die Software vorzunehmen, insbesondere, sie zu ndern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder abgeleitete Werke zu erstellen. Bei einem Versto gegen die vorstehenden Unterlassungsverpflichtungen entfallen nicht nur smtliche Gewhrleistungsansprche, sondern der Lizenznehmer hat fr jeden Versto unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges an/concept eine Vergstrafe EUR 5.000,00 (fnftausend) zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprchen durch concept/design bleibt hiervon unberhrt. Unabhngig von der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird concept/design bei einem Versto gegen die vorstehenden Bestimmungen das ertete Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass der Lizenznehmer einen Anspruch auf Rckerstattung der geleisteten Lizenzgebhr hat. 3 SCHUTZRECHTE Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von concept/design an der Software und den entsprechenden Dokumentationen (insbesondere Patente, Urheber-und daraus resultierende Verwertungsrechte, Leistungsschutzrechte, Warenzeichen, Geschftsgeheimnisse) uneingeschrnk Der Lizenznehmer ist verpflichtet, diese Rechte zu beachten, zu wahren und sich so zu verhalten, dass Beeintrchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch ihn oder Dritte -soweit diese durch oder ber ihn in den Besitz der Software gelangt sind- vermieden bzw. conceito durch/design verfolgt werden knnen. 4 SOFTWAREAKTUALISIERUNGEN conceito/design kann jederzeit -ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein-die Software aktualisieren bzw. ndern. Aktualisierte und/oder vernderte Versionen der Software unterliegen den Bestimmungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages. Der Lizenznehmer chapéu nur bei Durchfhrung der Registrierung einen Anspruch auf Erhalt der aktualisierten/vernderten Versão der Software und nur insoweit er die jeweils dafr festgelegte weitere Lizenzgebhr entrichtet. 5 GEWHRLEISTUNG UND HAFTUNG Die Software ist getestet und weist die in der Kurzdokumentation beschriebenen Funktionen auf. conceito/design bernimmt keine Gewhr fr die Eignung der Software bezglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. conceito/design bernimmt bezglich der berlassung von Alpha-, Beta-, Test-und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Versionen keinerlei Haftung und Gewhrleistung. Bei der Nutzung solcher noch nicht finalisierter Versionen knnen Fehlfunktionen und/oder Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Die Nutzung derartiger Software-Versionen erfolgt auf eigene Gefahr des Lizenznehmers und unterliegt einem vollstndigen Gewhrleistungs- und Haftungsausschluss, foi der Lizenznehmer ausdrcklich zur Kenntnis genommen und auch akzeptiert hat. Solche Software-Versionen drfen einzig und ausschlielich zu Testzwecken genutzt werden. Offensichtliche Mngel der Software hat der Lizenznehmer sptestens innerhalb von 8 (acht)Tagen nach Erhalt der Software gegenber seinem Vertragshndler oder concept/design anzuzeigen. Versteckte Mngel der Software sind unverzglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Auf Anforderung wird der Lizenznehmer die Software originalverpackt und kostenfrei an den Vertragshndler bzw. conceito/design senden. Bei Mngeln, die eine Nutzung der Software wesentlich beeintrchtigen, wird concept/design entweder den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Der Lizenznehmer chapéu nur dann einen Anspruch auf Minderung bzw. Rcktritt, wenn der Mangel nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten und angemessenen Nachfrist von mindestens 30 (dreiig) Tagen beseitigt wurde. Fr Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit haftet concept/design uneingeschrnkt. Eine Haftung fr indirekte Schden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer wird sich gegen etwaige Schden durch Datenverluste durch regelmiges Speichern seiner Daten schtzen. Soweit der Lizenznehmer die seitens concept/design angebotenen und online zur Verfgung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewhrleistung und Haftung nicht auf etwaigen Mangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die on-line zur Verfgung gestellten Softwareaktualisierungen htte beseitigt werden knnen. 6 BEENDIGUNG DES LIZENZVERTRAGES Verstt der Lizenznehmer gegen wesentliche Pflichten dieses Endkunden-Lizenzvertrages, então kann ihm concept/design die Nutzung der Software fr die Zukunft untersagen. Ferner kann conceito/design em einem solchen Fall die Rcksendung der Software nebst Sicherungskopie oder aber die Vernichtung der Software nebst Sicherungskopie durch den Lizenznehmer nebst diesbezglicher schriftlicher Erklrung des Lizenznehmers verlangen. 7 ALLGEMEINES Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Lizenznehmer Vollkaufmann ist, dourado Detmold als vereinbarter Gerichtsstand. nderungen und/oder Ergnzungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages bedrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen und bereinstimmenden Willenserklrungen beider Vertragsparteien. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages unwirksam/nichtig sein oder werden, então berhrt das die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame/nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Regelungsinhalt der unwirksamen/nichtigen Bestimmung am ehestenspricht.